Regionale Jugendagentur
Badische Bergstraße e.V.
Wir eröffnen Perspektiven

Kontakt

Unser Beratungsstellen-Team erreichst du unter:
    Bahnhofstr. 19
    (Eingang über den Parkplatz A1 Luisenstraße; wie zum "Café Central")
    69469 Weinheim

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    Unser Leitbild

    Initiative Jugend-Bildung-Arbeit

    Die Regionale Jugendagentur Badische Bergstraße e.V., kurz Job Central, ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Weinheim, der seit 1999 an der nördlichen Badischen Bergstraße in der Jugendbildung und Jugendberufshilfe tätig ist. Ihr Handeln verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

    Ziele

    „Alle Jugendlichen und junge Erwachsene bis 25 Jahre in der Region sollen eine tragfähige, zukunftsorientierte berufliche Lebensperspektive entwickeln und Hilfestellung zu deren konkreter Umsetzung erhalten.“ (Satzung, § 2 Ziel des Vereins)

    Ziel ist ihre berufliche und soziale Integration. Die Jugendagentur Job Central stärkt Jugendliche für ein aktives, selbstbestimmtes Leben in Beruf und Gesellschaft. Sie unterstützt sie dabei, ihre Talente zu entfalten, ihren Weg zu finden und diesen eigenständig zu gehen.

    Sie setzt sich für die Teilhabe aller junger Menschen am gesellschaftlichen und beruflichen Leben ein und für eine gerechte Gesellschaft ohne Diskriminierung und Ausgrenzung.

    Zielgruppe

    Die Angebote der Jugendagentur richten sich an alle Jugendlichen und junge Erwachsene bis 25 Jahre, die in den Mitgliedsgemeinden des Trägervereins wohnen oder dort zur Schule gehen, und sie beziehen, wo möglich, deren Eltern/Familien, Lehrer*innen oder andere Unterstützungspersonen mit ein.

    Insbesondere sollen diejenigen erreicht werden, die persönliche und/oder soziale Schwierigkeiten im Prozess der Berufsorientierung, beim Übergang in eine Berufsausbildung (1. Schwelle) und ins Berufsleben (2. Schwelle) haben.

    Außerdem unterstützt die Jugendagentur Schulen und ehrenamtliche Paten/Patinnen beim Entwickeln und Umsetzen von Handlungskonzepten zur Stärkung von Berufsorientierung und Ausbildungsintegration ihrer Zielgruppen.

    Handlungsfelder

    • individuelle Beratung und Förderung von Jugendlichen im Prozess der Berufsorientierung und beim Übergang in Ausbildung und Beruf,
    • persönlichkeitsfördernde, arbeitsweltorientierte und praxisnahe Bildungsangebote innerhalb und außerhalb von Schule,
    • Netzwerkarbeit sowie individuelles Integrations- und Schnittstellenmanagement, in Kooperation mit schulischen und außerschulischen Partnern,
    • Unterstützung, Förderung und Qualifizierung von bürgerschaftlichem Engagement am Übergang Schule-Beruf (Patenarbeit).

    Unternehmenskultur: Werte und Grundsätze

    Im Umgang mit den jungen Menschen, mit unseren Kooperationspartner*innen und unseren Mitarbeiter*innen

    • arbeiten wir orientiert an ihren Stärken und Ressourcen und fördern ihre Talente,
    • respektieren wir die individuellen Erfahrungen und die (Bildungs-)Biografie jedes Menschen und begreifen Vielfalt von Professionen, Alter, Geschlecht und kultureller Herkunft als Ressource,
    • arbeiten wir wertschätzend und fördern einen konstruktiven Umgang mit Kritik und Fehlern,
    • pflegen wir einen respektvollen, kooperativen und gewaltfreien Umgang miteinander,
    • arbeiten wir aktivierend und beteiligend, indem wir die Übernahme von Verantwortung und Eigenaktivität fördern und Menschen wie Einrichtungen – auch über Schnittstellen hinweg – vernetzen,
    • gestalten wir Arbeitsprozesse so, dass wir kontinuierlich voneinander lernen und miteinander Neues lernen und die Qualität unserer Arbeit verbessern,
    • gestalten wir Unterstützung- und Förderangebote stets ausgehend vom individuellen Prozess der Jugendlichen und Partner/innen und deren Bedürfnissen.

    Auf Basis dieser Werte und Grundsätze versteht sich die Jugendagentur als zentraler Akteur der lokalen/regionalen Gesamtstrategie für Bildung und Integration (Weinheimer Bildungskette) und ordnet sich der kommunalen Koordinierung der Aktivitäten in der Bildungsregion Weinheim zu.

    Das Leitbild wurde von der Mitgliederversammlung am 19. Nov. 2012 einstimmig verabschiedet.